ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen
Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen können sich aus Gesetzen, Verwaltungsakten oder -anweisungen ergeben. Besteht am Bilanzstichtag eine entsprechende Verpflichtung (z. B. zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses), muss in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Hinweis auf weitere Stichwörter:
→ Abfallbeseitigung, → Abraumbeseitigung, → Altauto-Rücknahme (Entsorgungsverpflichtung), → Altlasten, → Altreifen, → Anliegerbeiträge, → Anpassungsverpflichtungen, → Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, → Auffüllverpflichtung, → Batterien, → Bauschutt-Recycling, → Bergschäden/bergrechtliche Verpflichtungen, → Dekontaminierungskosten, → Eichkosten, → Entsorgung, → Erdgasspeicher, → Heizöltank (Kosten für die Entsorgung), → Inspektionsverpflichtung (TÜV), → Abschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten, → Körperschaftsteuer, → Luftfahrzeuge, → Rekultivierung, → Pensionssicherungsverein, → Steuern, → TÜV, → Umweltschutzverpflichtungen, → Wiederaufforstungsverpflichtung.