ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Besteht für ein Unternehmen, z. B. aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, eine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kann für die künftige Verpflichtung zur Lohnfortzahlung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit keine Rückstellung gebildet werden ( NWB FAAAA-92689, BStBl 1988 II S. 886; , BStBl 2001 II S. 758).
Die sich bei Arbeitsverhältnissen gegenüberstehenden Rechte und Pflichten gelten grundsätzlich als ausgeglichen (→ Soziallasten). Die Rechtsprechung sieht die höhere Krankheitsanfälligkeit älterer Arbeitnehmer durch Fähigkeiten ausgeglichen, die Arbeitnehmer vornehmlich mit zunehmendem Alter entwickeln (, BStBl 2001 II S. 758), so dass es an einem Ungleichgewicht zwischen Entgelt und Arbeitsleistung als Voraussetzung der Rückstellungsbildung fehlt. Besteht jedoch am Bilanzstichtag wegen einer bereits bestehenden Krankheit ein konkreter Anspruch auf Lohnfortzahlung, ist in der Handelsbilanz eine Drohverlustrückstellung (→ Drohende Verluste) auszuweisen (Hoyos/Ring, § 249 HGB „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall”, Beck’scher Bilanzkommen...