Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Hör- und Sehhilfen

Optiker und Hörgeräteakustiker müssen im Zusammenhang mit verkauften Geräten häufig Nachbetreuungsarbeiten übernehmen. Inwieweit für die hierfür anfallenden Kosten Rückstellungen zu bilden sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

In seinem Urteil vom (XI R 34/91, NWB PAAAA-94728, BStBl 1994 II S. 158) kam der BFH zu dem Ergebnis, dass für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hör- und Sehhilfen keine Rückstellungen gebildet werden dürfen. Andererseits hat der BFH eine Rückstellungsverpflichtung für den Fall bejaht, dass eine Nachbetreuungsverpflichtung auf Grund einer zivilrechtlichen Vereinbarung besteht.

Beispiel

A ist selbständiger Hörgeräteakustiker. Im Rahmen eines mit den Krankenkassen geschlossenen Rahmenvertrages erhält er von diesen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hörgeräten an Kassenmitglieder einen bestimmten Betrag. Mit diesem werden der Kaufpreis der Hörhilfe, die Garantieansprüche für einen Zeitraum von einem Jahr sowie in den ersten 6 Jahren anfallende Nachbetreuungsleistungen (z. B. Einweisung der Kunden, Funktionsprüfungen, notwendige Anpassungen der Hörhilfen, fachliche Beratung, Neueinstellung bei Fehlbedienungen,...