ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Hausverwaltung
Ist ein Hausverwalter vertraglich zur Erstellung einer Jahresabrechnung (→ Abrechnungskosten) und zur Durchführung einer Eigentümerversammlung verpflichtet, ist in Höhe der zu erwartenden Kosten (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Unternehmerlohn) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz auszuweisen.