Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Handelsvertreter/Versicherungsvertreter

I. Provisionsrückstellungen

Provisionsansprüche selbständiger Handelsvertreter entstehen (wirtschaftlich und rechtlich), soweit keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen geschlossen wurden, mit der Ausführung (= Lieferung/Erbringung der Leistung) des vermittelten Geschäfts (§ 87a Abs. 1 Satz 1 HGB), d. h. in dem Zeitpunkt, in dem der Ertrag für das vertretene Unternehmen realisiert wird. Die Abrechnung des Handelsvertreters erfolgt regelmäßig zu einem späteren Zeitpunkt, so dass ggf. am Bilanzstichtag in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen ist.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vermittlungsumsätze des Handelsvertreters
Bilanzmäßige Behandlung
Lieferung/Leistung wurde am Bilanzstichtag
bereits getätigt
▶ Provisionsabrechnung liegt vor
Ausweis einer Verbindlichkeit
▶ Provisionsabrechnung liegt noch nicht vor
Ausweis einer Rückstellung (dies gilt selbst dann,
wenn der Provisionsanspruch zivilrechtlich erst mit
der Zahlung durch den Kunden entsteht, vgl. hierzu
Madauß, Rückstellung für Provisionen, StBp 1995
S. 235)
Lieferung/Leistung wurde am Bilanzstichtag ...