ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Gewerbesteuer; Verbuchung
Zur Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung → Gewerbesteuer; Berechnung bis 2007. Die Verbuchung der mit der Gewerbesteuer zusammenhängenden Vorgänge ist dem folgenden Buchungsmuster zu entnehmen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Buchungen | |
Vorauszahlungen | Gewerbesteuer an Bank |
Einbuchung
der Rückstellung | Gewerbesteuer an
Gewerbesteuer-Rückstellung |
Einbuchung der
GewSt- Überzahlung | Sonst. Forderungen an
Gewerbesteuer |
Erhalt des
GewSt- Bescheids | Gewerbesteuer-Rückstellung
(Rückstellungsbetrag) an Sonst. Verb. (tatsächlicher Nachforderungsbetrag) + Sonst. betriebl. Erträge (überhöhter Rückstellungsbetrag)* |
Überweisung der
GewSt- Abschlusszahlung | Sonst. Verbindlichkeiten an
Bank |
* Übersteigt die angeforderte Abschlusszahlung den Rückstellungsbetrag, ist der Differenzbetrag gewinnmindernd einzubuchen.
Soweit (ab Erhebungszeitraum 2008) das steuerliche Abzugsverbot greift, erfolgt die Korrektur im Rahmen einer Hinzurechnung außerhalb der Buchführung.
Hinweis auf weitere Stichwörter:
→ Gewerbesteuer; Berechnung, → Gewerbesteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr, → Gewerbesteuer in Zerlegungsfällen, → Gewerbesteuer; Nachforderungen aufgrund ...