ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einlagensicherungsfonds
Für künftige Beiträge an einen Einlagensicherungsfonds (z. B. Beiträge zum Garantiefonds des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.) kann keine Rückstellung gebildet werden ( NWB WAAAA-93946, BStBl 1992 II S. 177, vgl. auch Mathiak, DStR 1992 S. 456).
Sind die Beiträge des Geschäftsjahres am Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) beglichen, ist in der Handels- und Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des voraussichtlich noch zu leistenden Betrages auszuweisen (z. B. Beitragsrechnung für 2006 wird dem Unternehmen erst nach Erstellung des Bilanzabschlusses zugesandt).