ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Bildungsurlaub
Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub und ist dieser am Ende des Jahres noch nicht (in vollem Umfang) beansprucht worden, kann hierfür keine Verbindlichkeitsrückstellung gebildet werden (Schmidt/Weber-Grellet, EStG, § 5 Rz. 550 „Urlaub”, 25. Auflage 2006). Es handelt sich um eine nicht rückstellbare soziale Folgelast.
Hinweis auf weitere Stichwörter:
→ Urlaubsanspruch.