Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Bauschutt-Recycling

Unternehmen, deren Gesellschaftszweck das Recycling von Bauschutt ist, müssen in ihrer Handels- und Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung für die nach dem Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten ausweisen, sofern die zeitnahe Verarbeitung behördlich überprüft wird.

Beispiel

Eine Firma ist auf dem Gebiet der Baustoffaufbereitung tätig. Der Bauschutt stammt von Bau- und Abbruchunternehmen, die für die Abnahme ein Entgelt bezahlen müssen. Weitere Verpflichtungen gegenüber den Anlieferern bestehen nicht. Die Recyclingfirma bereitet einen Teil des Bauschutts zu Schotter auf und verkauft diesen überwiegend als Füllmaterial an Straßenbauunternehmen. Die nicht recycelbaren Reststoffe werden entsorgt.

Der , BStBl 2006 II S. 644) ging im vorliegenden Fall davon aus, dass der Betrieb aufgrund verschiedener umweltrechtlicher Vorschriften (diese werden in der Urteilsbegründung einzeln aufgeführt) zur unverzüglichen Entsorgung bzw. zu einer Verarbeitung der angelieferten Abfälle innerhalb eines angemessenen Zeitraums verpflichtet ist. Die Pflicht zur Verwertung ergibt sich...