ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Altlasten
I. Was sind „Altlasten”?
Unter „Altlasten” versteht man eine gefahrenträchtige Verunreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers. Man spricht auch von einer „Kontamination”. Der Grund der Verunreinigungen liegt meist schon viele Jahre zurück und beruht auf einer früheren Produktion oder auf der unsachgemäßen Ablagerung von Abfallstoffen. In aller Regel sind der Verursacher (= Handlungsstörer) der Verschmutzung und der Grundstückseigentümer (= Zustandsstörer) zur Sanierung (Dekontamination) verpflichtet. Die öffentlich-rechtliche Sanierungsverpflichtung beruht meist auf der Generalklausel zur Gefahrenabwehr des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts. In Einzelfällen können auch Spezialgesetze (z. B. Umweltschutzgesetz, Abfallgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz) die Rechtsgrundlage darstellen. An wen sich die Ordnungsbehörde wendet, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.
Eine Sanierungsverpflichtung kann sich auch aus dem Zivilrecht ergeben (z. B. nach dem Nachbarrecht, dem Deliktsrecht oder dem Umwelthaftungsgesetz).
II. Voraussetzungen für einen Rückstellungsausweis
Der Ausweis einer Ve...