Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Abfindungen

Für zukünftige Abfindungen an langjährige Mitarbeiter kann keine Rückstellung gebildet werden (, NWB JAAAB-37278, rkr. Urteil des FG Hessen, EFG 2005 S. 938). Wurde der Grund der Abfindungszahlung bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr gelegt (z. B. Entlassung eines unkündbaren Arbeitnehmers vor dem Bilanzstichtag), ist in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen, sofern die Höhe der Zahlung noch nicht feststeht. Steht der zu leistende Betrag fest, ist dieser als Verbindlichkeit in die Bilanz einzustellen.

Zu der Frage, inwieweit für Verpflichtungen aus dem Kündigungsschutzgesetz Rückstellungen gebildet werden können, vertritt der BFH die Auffassung, dass die für schwebende Verträge geltenden Grundsätze anzuwenden sind. Demzufolge führt in derartigen Fällen die Gleichwertigkeitsvermutung regelmäßig dazu, dass eine Rückstellung nicht möglich ist ( NWB JAAAB-37278).