Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für eine wissenschaftliche Hochschule in privater Trägerschaft als Sonderausgaben
Leitsatz
Studiengebühren der wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) sind nicht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anteilig
als Sonderausgaben abzugsfähig, da der Hochschule keine Genehmigung als Ersatzschule durch die Kultusbehörden des Landes NRW
erteilt worden ist. Die staatliche Anerkennung als Hochschule in freier Trägerschaft reicht nicht aus.
An der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung im Jahr 1992 bestehen keine Zweifel.
Im Jahr 1992 entrichtete Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung sind nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den
sonstigen Einkünften steuermindernd zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1199 Nr. 15 XAAAC-84324
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