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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 287/07 EFG 2008 S. 1273 Nr. 16

Gesetze: § 5 Abs. 2 EStG, § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG

„Prämienfähigkeit„ von landwirtschaftlichen Flächen - Voraussetzungen für ein immaterielles Wirtschaftsgut

Leitsatz

Bei der Prämienberechtigung nach der Kulturpflanzen-Ausgleichs-Verordnung i.d.F. der 10. Änderungsverordnung vom ("Ackerprämienberechtigung") und nach der Flächenzahlungs-Verordnung vom ("Ackerquote") handelt es sich um dasselbe immaterielle Wirtschaftsgut.

Hat der Stpfl. nach der Kulturpflanzen-Ausgleichs-Verordnung i.d.F. der 10. Änderungsverordnung vom prämienberechtigte Flächen erworben und das immaterielle Wirtschaftsgut "Ackerprämienberechtigung" bisher nicht aktiviert, kann er die fehlende Aktivierung in der ersten noch "offenen" Anfangsbilanz nachholen. Für den anzusetzenden Wert ist es unerheblich, ob in dem Grundstückskaufvertrag für die Prämienberechtigung ein gesonderter Kaufpreis ausgewiesen worden ist.

Der Stpfl. kann die "Ackerprämienberechtigung" im Wirtschaftsjahr 2004/2005 gewinnmindernd ausbuchen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1273 Nr. 16
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2008 S. 722
KAAAC-82610

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