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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 713/07 F EFG 2008 S. 981 Nr. 12

Gesetze: KStG i. d. F. d. UntStFG § 15 Satz 1 Nr. 2 DBA-Belgien Art. 10 Abs. 2 DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1

Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft unter das Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz

  1. Nach dem DBA-Belgien als Schachteldividenden steuerfreie Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft, die an eine als Organträger der inländischen Mutterkörperschaft fungierende Personengesellschaft weitergeleitet werden, unterliegen unter der Geltung des § 15 KStG 2002 (i. d. F. d. UntStFG) nicht dem Halbeinkünfteverfahren.

  2. Die noch in § 15 Nr. 2 KStG 2000 enthaltene ausdrückliche Einschränkung der Abkommensberechtigung für die der Einkommensteuer unterliegenden Organträger ist mit der Einführung der Bruttomethode in § 15 KStG 2002 ersatzlos entfallen.

  3. Die ab dem Veranlagungszeitraum 2003 geltende Fassung des § 15 Abs. 2 KStG i. d. F. d. StVergAbG hat nicht lediglich klarstellenden, sondern rechtsbegründenden Charakter.

  4. Die im Jahr 2002 bestehende abweichende Regelung kann nicht durch Analogieschluss mit steuerverschärfender Wirkung ausgefüllt werden.

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Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 981 Nr. 12
BAAAC-80562

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