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§ 5 Anhang
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 1 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 74 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 IAS 1: Der Anhang als fünfter (sechster) Abschlussbestandteil
1IAS 1 verfolgt das ausdrückliche Ziel, im Interesse der Vergleichbarkeit von Abschlüssen Grundregeln für Inhalt und Form von Jahresabschlüssen festzulegen. IAS 1.10 bestimmt in diesem Zusammenhang, dass der vollständige IFRS-Abschluss folgende Bestandteile enthalten muss:
vier (ggf. fünf) Rechenwerke (Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Gesamteinkommensrechnung sowie – falls nicht in die Gesamteinkommensrechnung integriert – GuV)
einen Anhang bzw. Anhangsangaben (notes and disclosures)
2Das deutsche Bilanzrecht kennt in Ergänzung seiner Rechenwerke (rechtsformabhängig) einen Anhang (und einen Lagebericht). Das IFRS-Regelwerk schreibt (rechtsformunabhängig) die Ergänzung um notes and disclosures vor. Wörtlich übersetzt geht es um Anmerkungen (notes) und Offenlegungen (disclosures). De...