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§ 51 Bilanzpolitik und Bilanzanalyse
1 Problemstellung
1Mit erstmaliger Anwendung der IFRS-Verordnung der EU und des BilReG in 2005 ist die Zahl der Abschlüsse nach IFRS in Deutschland (→ § 7) stark gestiegen. Von der Umstellung von HGB auf IFRS ist in erster Linie der Konzernabschluss betroffen, der von kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen nach IFRS aufgestellt werden muss (Art. 4 IFRS-Verordnung) und von nichtkapitalmarktorientierten Mutterunternehmen nach IFRS aufgestellt werden darf (§ 315a Abs. 3 HGB). Im Unterschied zum Konzernabschluss ist im Jahresabschluss nach wie vor das HGB zu beachten. Eine Ausnahme bildet das in § 325 Abs. 2a HGB verankerte Wahlrecht, im Bundesanzeiger einen Einzelabschluss nach IFRS zu veröffentlichen (→ § 7 Rz 11).
Durch die jüngere Gesetzgebung im Bereich der Unternehmensbesteuerung wird die Praxisrelevanz der IFRS insofern weiter zunehmen, als erstmals steuerliche Obliegenheiten an die IFRS geknüpft werden. So ist nach § 4h Abs. 2 Satz 1 lit. c EStG n.F. die sog. Zinsschranke des § 4h Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden, wenn der Betrieb zu einem Konzern gehört und seine bereinigte Eigenkapitalquote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags gleich hoch ode...