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§ 50 IFRS für den Mittelstand
Vorbemerkung
Das umstrittene Thema„IFRS für den Mittelstand” hat nach längerem Zögern den IASB zur „Aktivierung” seines Projektes „Accounting for Small and Medium-Sized Entities” (SME) veranlasst. Bei Redaktionsschluss am lag dazu der Standardentwurf (exposure draft) des IASB vor (zitiert als ED-SME) (Rz 27). Die Kommentierung beschränkt sich auf eine Kurzdarstellung der wesentlichen Aspekte des SME-Projektes, da derzeit die weitere Entwicklung schwer abschätzbar ist.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt
1In der Öffentlichkeit und im Schrifttum herrscht eine lebhafte Diskussion über das Pro und Contra einer Anwendung – freiwillig oder pflichtgemäß – der IFRS-Rechnungslegung auch im Bereich des so genannten „Mittelstandes” (Rz 3 ff.). Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes hierzu eine vorläufige Regelung getroffen (→ § 7 Rz 9ff.):
Zwangsweise Anwendung der IFRS im Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen.
Freiwilliger IFRS-Abschluss für die übrigen Konzernunternehmen.
Freiwilliger IFRS-Einzelabschluss, aber nur für Zwecke der Handelsregisterpublizität.
Von Gesetzes wegen steht somit in Deutschland für absehbare Zeit keine flächendeckende Pflicht zur IFRS-Rechnungslegung ...