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§ 21 Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 37 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 174 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Schulden (liabilities)
1 Es geht in diesem Paragraphen desKommentars um „Schulden” i. S. d. § 247 Abs. 1 HGB, die man im deutschen Sprachgebrauch auch mit „Verbindlichkeiten” (vgl. z.B. die Gliederungsterminologie in § 266 Abs. 3 HGB i.V.m. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB „ungewisse Verbindlichkeiten”) bezeichnet. Der IFRS-Oberbegriff „liability” passt nahtlos in diese aus deutscher Sicht gewohnte Begrifflichkeit.
Eindeutig im Mittelpunkt dieser Kommentierung steht der Regelungsinhalt von IAS 37 („unsichere Schulden”). Die „sicheren” Schulden (= Verbindlichkeiten) sind im Überblick mit abgehandelt. Wegen des themenbezogenen und deshalb teilweise unsystematischen Aufbaus der IFRS sind wichtige Teilbereiche der liabilities in anderen Standards geregelt (Rz 16 speziell für Rückstellungen):
Arbeitnehmervergütung, insbesondere im Bereich der Alters...