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§ 5 Anhang
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 1 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 70 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 IAS 1: Der Anhang als fünfter Abschlussbestandteil
1IAS 1 verfolgt das ausdrückliche Ziel, im Interesse der Vergleichbarkeit von Abschlüssen Grundregeln für Inhalt und Form von Jahresabschlüssen festzulegen. IAS 1.8 bestimmt in diesem Zusammenhang, dass der vollständige IAS-Abschluss folgende Bestandteile enthalten muss:
vier Rechenwerke (Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitaländerungs- oder Gesamteinkommensrechnung)
einen Anhang bzw. Anhangsangaben (notes and disclosures)
2Das deutsche Bilanzrecht kennt in Ergänzung seiner Rechenwerke (rechtsformabhängig) einen Anhang (und einen Lagebericht). Das IFRS-Regelwerk schreibt (rechtsformunabhängig) die Ergänzung um notes and disclosures vor. Wörtlich übersetzt geht es um Anmerkungen (notes) und Offenlegungen (disclosures). Der erste Begriff verdeutlicht eher die Technik der Verbindung von Rechenwerk und Anhang, der ...