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§ 22 Leistungen an Arbeitnehmer, Altersversorgung
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1Zielsetzung von IAS 19 ist die realistische und zutreffende Berücksichtigung von Leistungen für Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (employee benefits), in erster Linie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahresabschluss des verpflichteten Arbeitgeberunternehmens (IAS objective). Pensionsrückstellungen sind daher unter IFRS in der Regel deutlich höher als unter HGB und EStG. Als Ausnahmen hiervon können statische Zusagen (Rz 23) oder auch neuere beitragsorientierte Leistungszusagen mit nicht dienstzeitproportionaler Unverfallbarkeitsgestaltung gemäß § 2 Abs. 5a BetrAVG gelten.
2Der Regelungsinhalt von IAS 19 lässt sich wie folgt systematisieren:
Kurzfristig fällige Leistungen (IAS 19.8-23)
Löhne, Gehälter, Beiträge,
vergütete Abwesenheiten,
Erfolgsbeteiligungen (fällig innerhalb eines Jahres),
Sachbezüge.
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (IAS 19.24-125)
betriebliche Altersversorgung,
sonstige Leistungen (Lebensversicherung, Krankheitskosten),
Beihilfe zu Krankheitskosten von Betriebsrentnern (post employment medical care) und aktiven Mitarbeitern.
Andere langfristig fällige Vergütung...