Berücksichtigung von Tilgungen von Lohnsteuer-Verbindlichkeiten bei Ermittlung der durchschnittlichen Haftungsquote
Leitsatz
Tilgungen von Lohnsteuer-Verbindlichkeiten sind bei der Ermittlung der durchschnittlichen Haftungsquote zu berücksichtigen.
Die so ermittelte durchschnittliche Haftungsquote ist aber nicht auf die Lohnsteuer -Verbindlichkeiten anzuwenden.
Der Haftungsschuldner kann auch nach Ergehen des Umsatzsteuer-Jahresbescheids gegenüber dem Steuerschuldner noch durch Haftungsbescheid
für rückständige Umsatzsteuer -Vorauszahlungen in Anspruch genommen werden.
Das endgültige Schicksal der Umsatzsteuer -Vorauszahlungsschuld als Haftungsgrundlage hängt von der Höhe der Steuerschuld
nach dem Jahressteuerbescheid ab.
§ 166 AO führt bei der Inhaftungnahme des gesetzlichen Vertreters einer GmbH für Umsatzsteuer -Vorauszahlungen zum Ausschluss
von Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung, wenn dessen Vertretungsmacht bis zur Unanfechtbarkeit der die Vorauszahlungsschuld
bestätigenden und ohne Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Jahressteuerbescheide bestanden hat.
Fundstelle(n): ZAAAC-76206
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.