Maßstab für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstands
Vergessene Einspruchserledigung
Leitsatz
1. Eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags am Maßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 GewStG führt zu einem unbilligen
Ergebnis i.S. von § 33 Abs. 1 GewStG, wenn sich mit der Sitzverlegung in eine andere Gemeinde der Unternehmensgegenstand vollständig
ändert, weil sich der Personalaufwand ganz wesentlich reduziert und auch weitere erhebliche Kostenpositionen entfallen, so
dass bei unveränderten Umsätzen nach der Sitzverlegung statt eines Verlustes ein Gewinn erzielt wird. Der erzielte gewerbesteuerpflichtige
Gewinn des Erhebungszeitraums steht dann allenfalls zufällig in einem äquivalenten Verhältnis zu den aufgewendeten Arbeitslöhnen.
Sachgerecht erscheint eine zeitanteilige Aufteilung.
2. Wird ein Einspruch weder durch eine Einspruchsentscheidung noch durch eine Abhilfe i.S. des § 367 Abs. 2 Satz 3 AO erledigt,
tritt eine Erledigung auch nicht durch bloßen Zeitablauf ein. Die Untätigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht als konkludente
Rücknahme des Einspruchs anzusehen, wenn für denselben Besteuerungszeitraum diverse Rechtsbehelfsverfahren anhängig und Anschlussaußenprüfungen
angekündigt waren.
Fundstelle(n): KAAAC-73820
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