Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
1. Aufl. 2008
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Teil B – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
[…]
§ 120 [Ermittlung des Jahresgewinns oder -verlusts, Gutschrift]
(1) Am Schlusse jedes Geschäftsjahres wird aufgrund der Bilanz der Gewinn oder der Verlust des Jahres ermittelt und für jeden Gesellschafter sein Anteil daran berechnet.
(2) Der einem Gesellschafter zukommende Gewinn wird dem Kapitalanteile des Gesellschafters zugeschrieben; der auf einen Gesellschafter entfallende Verlust sowie das während des Geschäftsjahres auf den Kapitalanteil entnommene Geld wird davon abgeschrieben.
1 Folgeänderung des neuen § 241a HGB-E und des neuen § 242 Abs. 4 HGB-E. Nimmt die OHG als Kaufmann die dort mögliche Befreiung von der Buchführungs-, Inventarerstellungs- und Jahresabschlussaufstellungspflicht in Anspruch und unterschreitet sie auch die Kriterien des § 141 AO, reicht zur Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) aus. Der Gewinn wird dann nicht mehr aufgrund der Bilanz ermittelt; verteilt werden können dann nur noch die Geldüberschüsse (kritisch Schulze-Osterloh, DStR 2008, S. 72).
2 Die Vorschrift ist auch auf die Kommanditgesellschaft ana...