Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil A – Systematische Zusammenfassung
1. Übersicht: BilMoG
1.1 Ausgangslage
Handelsbilanzrecht ist keine nationale Veranstaltung. Das dritte Buch des HGB basiert ganz wesentlich auf der 4. und der 7. EG-Richtlinie, die 1985 durch das Bilanzrichtliniengesetz in deutsches Recht überführt worden sind. Auch die jeweiligen Änderungsrichtlinien dieser beiden grundsätzlichen EG-Richtlinien (z.B. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie) müssen regelmäßig transformiert werden. Politische Einwirkungsmöglichkeiten bestehen bei der Entstehung von Richtlinien; im Übrigen beschränkt sich der nationale Handlungsspielraum beim Handelsbilanzrecht auf in den Richtlinien nicht geregelte Bereiche sowie auf Mitgliedstaatenwahlrechte dieser Richtlinien, die im Umsetzungsermessen der einzelnen Mitgliedstaaten stehen. Dies ist die insoweit unveränderte Ausgangslage bei jeder Bilanzrechtsreform seit 1985, die auch für das BilMoG gilt.
Hinzu kommt das Bestreben der EU, für Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, einheitliche Transparenzanforderungen zu setzen. Sichtbares Zeichen im Hinblick auf die Rechnungslegung ist die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom