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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1713/06 EFG 2008 S. 737 Nr. 9

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; 6. EG-Richtlinie Art. 4 Abs. 1 und 2 (jetzt Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL); 6. EGRL Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 Buchstabe a (jetzt Art. 167 und Art. 168 Buchstabe a MwStSystRL)

Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Scheinfirmen unter Berücksichtigung des Planzer

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von sog. Scheinfirmen ist bereits deshalb zu versagen, weil diese die Voraussetzungen des Planzer, wonach der behauptete Sitz der wirtschaftlichen Realität entsprechen muss, nicht erfüllen.

Das bloße Ausstellen von Rechnungen für tatsächlich nicht vom Rechnungsaussteller gelieferte Waren stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 737 Nr. 9
HAAAC-71932

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