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BFH  - III R 102/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4

Rechtsfrage

Endet die Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe des Bescheides? - Steht demnach die Bestandskraft des Bescheides vom , der das Kindergeld "mit Wirkung vom gemäß § 70 Abs. 4 EStG" aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages bis Juni 2002 entgegen?

Aufhebungsbescheid; Bindungswirkung; Grenzbetrag; Kindergeld

Fundstelle(n):
OAAAC-71707

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