Gesonderte und einheitliche Feststellung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften
Leitsatz
Bei der Bewertung von nicht an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
aus einem stichtagsnahen Verkauf gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG ist eine nach dem Bewertungsstichtag vertraglich vereinbarte
und durchgeführte Kaufpreisminderung bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen.
§ 103 Abs. 2 BewG ist nicht analog oder direkt anwendbar, wenn der gemeine Wert von nicht an einer deutschen Börse zum amtlichen
Handel zugelassenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 BewG aus einem stichtagsnahen Verkauf abgeleitet
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAC-70675
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