Einkommensteuer 2006: Anwendung der 1%-Regelung für privat genutzte Kombinationsfahrzeuge
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Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschaftergeschäftsführer neben einem Opel Astra für Privatfahrten einen Opel Combo, steht der Annahme, dass auch dieser nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern auch privat genutzt wird, eine aufwendige Aufschrift, die Ausstattung mit Werkzeug und die Tatsache, dass es sich um ein Kombinationsfahrzeug handelt, entgegen.
Es stellt sich die Frage, ob die Überlassung des Kombinationsfahrzeuges als geldwertwer Vorteil der Versteuerung zu unterwerfen ist.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
MAAAC-69263