Einkommensteuer 2006: Mißbrauch durch Ausübung eines Gestaltungsrechts - Mustereinspruch
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Realisiert ein Steuerpflichtiger durch den Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist einen Veräußerungsverlust und erwirbt er zwei Tage nach der Veräußerung in anderer Stückzahl die gleichen Wertpapiere, so liegt darin kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO, wenn es sich um börsennotierte Wertpapiere handelt. Denn in diesem Fall ändern sich die einen Kauf oder Verkauf beeinflussenden Faktoren täglich, sodass sich der Steuerpflichtige nach dem Verkauf der Aktien auf Grund einer neuen wirtschaftlichen Bewertung der in den Wertpapieren liegenden Chancen und Risiken zu einem erneuten Kauf dieser Papiere entschlossen haben kann.
Die Vorschrift des § 23 EStG räumt dem Steuerpflichtigen -anders als die Regelungen anderer Einkunftsarten- die Möglichkeit ein, durch die Wahl des Veräußerungszeitpunkts über den Eintritt des Steuertatbestandes zu entscheiden und damit sein Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Anspruch zu nehmen.
Räumt das Gesetz dem Steuerpflichtigen ein Gestaltungsrecht hinsichtlich des Eintritts eines Steuertatbestandes ein, so kann allein die Ausübung dieses Gestaltungsrechtes nicht als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechtes i.S.d. § 42 AO angesehen werden.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
PAAAC-69236