Bestehen ernstliche Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustausgleichs im
Veranlagungszeitraum 1999 gemäß
§ 2 Abs. 3 EStG
i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 hinsichtlich der im Streitfall betroffenen
Verluste aus
§ 15 und
§ 21 EStG, die
aus Beteiligungen bzw. Sonderabschreibungen resultieren?
Das Verfahren ist bis zur Entscheidung
des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom ).
Das Verfahren IX R 57/05 wurde mit Beschluss vom wieder
aufgenommen.
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