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FG München  v. - 1 K 4489/06

Gesetze: FGO § 79 Abs. 1

Unzureichende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

Leitsatz

Die Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung bezeichnet den Klagegegenstand nicht ausreichend, wenn im Einspruchsverfahren keinerlei Tatsachen vorgebracht wurden, aus denen sich eine Beschwer ergäbe. Die Beschwer fehlt auch dann, wenn die Steuer auf Null festgesetzt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAC-67877

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