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BFH  - III R 67/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 67 S 2, EStG § 74 Abs 1, AO § 355 Abs 1, AO § 122 S 1, AO § 124 Abs 1, FGO § 44 Abs 1

Rechtsfrage

Entfaltet ein gegenüber dem kindergeldberechtigten Elternteil ergangener Ablehnungsbescheid (wegen Überschreitung des Grenzbetrages) materielle Bestandskraft auch für das nach § 67 Satz 2 EStG antragsberechtigte Kind?

Erfasst die Bestandskraft des Ablehnungsbescheides das antragstellende Kind dann, wenn es nur einen Antrag auf Auszahlung gem. § 74 EStG, nicht aber, wenn es selbst einen Festsetzungsantrag gestellt hat?

Ablehnung; Abzweigung; Antrag; Bestandskraft; Grenzbetrag; Kindergeld

Fundstelle(n):
YAAAC-67707

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