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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 249/05 EFG 2008 S. 291 Nr. 4

Gesetze: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

Anerkennung von nachträglichen Schuldzinsen.

Leitsatz

Zinsen, die der Gesellschafter einer GmbH nach Auflösung und Beendigung der Gesellschaft für ein Darlehen zur Tilgung von Verbindlichkeiten der GmbH zahlt, können auch im Veranlagungszeitraum 2003 nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 291 Nr. 4
EStB 2008 S. 287 Nr. 8
KÖSDI 2008 S. 16008 Nr. 5
GAAAC-67363

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