Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft.
Mittelbare Beteiligungen sind zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaft die Mehrheit der
Stimmrechte gewährt.
Eine mittelbare Beteiligung i. S. des § 14 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 KStG liegt vor, wenn der Organträger über einen (oder mehrere)
dazwischengeschaltete Beteiligungsträger an der Organgesellschaft beteiligt ist.
Eine mittelbare Beteiligung kann nicht dadurch begründet werden, dass der Gesellschafter des Organträgers eine Beteiligung
an der Organgesellschaft hält. Organschaftsverhältnisse in einer Seitenlinie – zwischen Schwestergesellschaften – sind nicht
möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 294 Nr. 5 EFG 2008 S. 323 Nr. 4 KAAAC-65908
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