Körperschaftsteuerguthaben bereits im Jahr der Ausschüttung nutzbar
Leitsatz
Eine Muttergesellschaft kann das Körperschaftsteuerguthaben, das durch die Ausschüttung einer Tochtergesellschaft entstanden
ist, bereits im Jahr der Ausschüttung nutzen.
Es ist mit dem Wortlaut des § 32 Abs. 2 KStG nicht vereinbar, dass nur dasjenige Körperschaftsteuerguthaben genutzt werden
kann, welches zuvor gesondert festgestellt worden ist.
§ 37 Abs. 2 Satz 3 KStG 2002 zielt lediglich darauf, dass alle Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des festgestellten
Körperschaftsteuerguthaben abgeschnitten werden.
Vom Zweck des Feststellungsverfahrens werden solche Vorgänge nicht erfasst, die das laufende Wj betreffen.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 624 Nr. 10 EFG 2008 S. 230 Nr. 3 AAAAC-65907
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.