Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für wertverbessernde Renovierungsarbeiten als Nachlassverbindlichkeiten bei fehlendem
Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch
Leitsatz
Vor dem Erbfall getätigte Aufwendungen des Hofnacherben für wertverbessernde Renovierungsarbeiten an zum Nachlass gehörenden
Wohnungen können nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn im maßgebenden Zeitpunkt des Todes der Vorerbin
kein Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch bestanden hat.
Davon ist auszugehen, wenn die Arbeiten auf eigene Kosten in der Erwartung zukünftigen Eigentumserwerbs ausgeführt worden
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1966 Nr. 24 BAAAC-63633
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