Verwertungsverbot mittelbarer Erkenntnisse aus unzulässiger Telefonüberwachung wegen Steuerhehlerei
Leitsatz
Mittelbare Erkenntnisse, die auf einer unzulässigen Telefonüberwachung wegen Steuerhehlerei beruhen, dürfen bei der Festsetzung
von Einfuhrabgaben auf geschmuggelte Zigaretten nicht verwertet werden.
Unter dieses Verwertungsverbot fallen auch Niederschriften über Vernehmungen, bei denen die Beschuldigten auf Vorhalt der
Gesprächsaufzeichnungen zur Sache ausgesagt haben.
Eine Wiederholung der Aussagen vor dem Finanzgericht vermag den Mangel nicht zu beseitigen.
Fundstelle(n): RAAAC-63632
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