Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung aus einer Umsatzsteuerberichtigung nach § 14c, § 17 UStG
Leitsatz
Für den Fall einer Rechnungsberichtigung nach unrichtigem Steuerausweis kommt eine Aktivierung des Umsatzsteuerberichtigungsanspruchs
i.S. des § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG als Forderung erst in Betracht, wenn die Berichtigung der Rechnung tatsächlich durchgeführt
ist. Die Forderung ist nicht bereits im Zeitpunkt der Ausstellung der fehlerhaften Rechnung zu aktivieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2008 S. 653 DStRE 2008 S. 1241 Nr. 20 EFG 2008 S. 820 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2008 S. 523 UStB 2008 S. 199 Nr. 7 KAAAC-61848
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