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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 260/03

Gesetze: EWGV 2913/92 Art. 220 Abs. 2, Art. 220 Abs. 2 Zollkodex

Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrzoll - Dazu Berichtigungsbeschluss: 4 K 260/03 -

Leitsatz

Art. 220 Abs. 2 lit. b) Zollkodex in der Fassung VO Nr. 2700/2000 ist auch auf eine Zollschuld anwendbar, die vor Inkrafttreten der VO Nr. 2700/2000 entstanden und nacherhoben worden ist ().

Zu den Anforderungen an die Gutgläubigkeit im Sinne von Art. 220 Abs. 2 lit. b) Unterabs. 2 im Zusammenhang mit dem Präferenzstatus einer Ware.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAC-61329

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