Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
1. Aufl. 2007
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VI. Übertragung auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse – Versorgungsträger mit Tradition
Literatur: Weppler/Stolz, Ablösung von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem GGF bei Anteilsverkauf, GStB 2003, S. 124; Grögler, Die „Befreiung” einer Kapitalgesellschaft von lästig gewordenen Pensionsverpflichtungen, DStR 2006, S. 1389; Pradl, Die Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Unterstützungskasse, GStB 2006, S. 277.
1. Wesen einer Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige, rechtliche selbständige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (§ 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG). Die Unterstützungskasse wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung geführt. Da Unterstützungskassen keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen abgeben, betreiben sie kein Versicherungsgeschäft und unterliegen deshalb nicht der strengen Kontrolle der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Sie können ihr Kapital frei anlegen.
Der Ausschluss des Rechtsanspruchs ist jedoch aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung nur noch formaler Natur. Aus dem Arbeitsverhältnis besteht ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. Ist die Unterstützungskasse n...