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Berufsaufsichtsreformgesetz
Die wichtigsten Änderungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer durch die 7. WPO-Novelle
Das Berufsaufsichtsreformgesetz v. (BGBl 2007 I S. 2178) ist am in Kraft getreten. Das Gesetz bezweckt in erster Linie – seinem Namen entsprechend – die (weitere) Stärkung der Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Im Vordergrund steht hierbei die Einführung der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Des Weiteren wird mit der 7. WPO-Novelle die abschließende Umsetzung der neuen Abschlussprüferrichtlinie angestrebt, soweit deren Vorgaben das Berufsrecht im engeren Sinne betreffen. Belastend wirkt sich dies wiederum nur für diejenigen Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften aus, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen. Für die kleinen und mittleren Praxen sind mit dem Berufsaufsichtsreformgesetz hingegen deutliche Entlastungen verbunden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Qualitätskontrolle.
I. Berufspflichten und sonstige Berufsausübungsregelungen
1. Berufliche Niederlassung
Die Begründung der beruflichen Niederlassung im Ausland oder deren Verlegung dorthin waren nach der WPO immer zulässig. Bei der Postzustellung hat dies allerdings häufig zu Schwierigkeiten geführt. Erforderlich ist daher jetzt die Angabe einer zustell...