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BFH  - III R 65/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, GG Art 3 Abs 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 32a

Rechtsfrage

Sind die im Kalenderjahr gezahlte Lohnsteuer/Einkommensteuer (abzüglich der Erstattung aus dem Vorjahr) und der Solidaritätszuschlag bei der Ermittlung des Grenzbetrages wie Sozialversicherungsbeiträge (vgl. BVerfG 2 BvR 167/02) nicht in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen? Keine Verletzung des Gleichheitssatzes bei Nichtberücksichtigung der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer, u.a. deshalb, da Grundfreibetrag gem. § 32a EStG zur Erstattung der Lohnsteuer führt?

Einkommensteuer; Gleichheit; Grenzbetrag; Grundfreibetrag; Kindergeld; Lohnsteuer

Fundstelle(n):
TAAAC-60685

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