Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 720/01
Gesetze: InvZulG § 6 Abs. 3
Anspruch auf Investitionszulage nur bei hinreichender Individualisierung des begünstigten Wirtschaftsgutes
Leitsatz
Das begünstigte WG, für das InvZul begehrt wird, muss „hinreichend individualisiert sein”. Unter Zuhilfenahme der beigefügten
Unterlagen (Rechnungen etc.) muss für den mit der Prüfung des Antrags befassten Beamten klar erkennbar sein, für welche individuellen
WG die Zulage begehrt wird.
Diesen Anforderungen genügt es, wenn Aufwendungen für Stellwände in einem InvZul-Antrag unter den Bezeichnungen „…lager X”
und „…lager Y” bezeichnet werden und dem Antrag Rechnungen beigefügt werden, die die zur Herstellung verwandten Einzelteile
wie Stahlstützen, Verbundanker, Winkeleisen, Eck-Schrägstützen etc. ausweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 877 Nr. 14 VAAAC-60346
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