Die Senatorin für Finanzen Bremen - S 3014 b - 13-2

Bedarfsbewertung des Grundbesitzes;
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei Grundstücken im Zustand der Bebaung (§ 149 BewG)

Gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom  –  BStBl 2004 I S. 1194

In den Fällen des § 149 BewG ist eine Öffnungsklausel zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für die zu bewertende wirtschaftliche Einheit für Besteuerungszeitpunkte vor dem gesetzlich nicht vorgesehen.

Die Senatorin für Finanzen hat keine Bedenken, die Grundsätze des Bezugserlasses zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts in Erbbaurechtsfällen und in Fällen mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden auch bei der Feststellung des Grundbesitzwerts für Grundstücke im Zustand der Bebauung in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

R 191 Abs. 2 S. 1 ErbStR 2003 und H 191 Abs. 2 ErbStH sind insoweit überholt.

Die Senatorin für Finanzen Bremen v. - S 3014 b - 13-2

Fundstelle(n):
MAAAC-59287