Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 967/07

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5

IMEI-Nummer als handelsübliche Bezeichnung beim Handykauf

Leitsatz

1. Die Angaben der sog. IMEI-Nummer gehört bei der Lieferung von Handys zur handelsüblichen Bezeichnung, deren Angabe auf der Rechnung zum Vorsteuerabzug nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz erforderlich ist.

2. Im Aussetzungsverfahren ist Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Handys nur versagt wurde, weil die so genannte IMEI-Nummer nicht angegeben ist.

Fundstelle(n):
WAAAC-58238

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen