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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 2012/06 B EFG 2007 S. 1658 Nr. 21

Gesetze: AO § 97 Abs. 1 S. 1, AO § 97 Abs. 2 S. 1, AO § 104 Abs. 2, AO § 147 Abs. 6 S. 2, AO § 200 Abs. 1 S. 2, AO § 147 Abs. 5, AO § 102 Abs. 1 Nr. 3b, AO § 119 Abs. 1

Herausgabe von Unterlagen zur Umsatzsteuersonderprüfung bei Mandanten

Leitsatz

1. Das FA kann zur Durchführung einer Umsatzsteuersonderprüfung bei einem Einzelunternehmer von dessen ehemaligen steuerlichen Berater, einem Rechtsanwalt, gem. § 97 i. V. m. § 104 Abs. 2 AO die Herausgabe der wegen offener Honorarforderungen zurückgehaltenen Ausdrucke der Konten der Finanzbuchführung des Einzelunternehmens für den Prüfungszeitraum und der dazugehörigen Journale oder Primanoten sowie der Summen- und Saldenlisten verlangen.

2. Gegen die Aufforderungen zur Herausgabe der Unterlagen bestehen keine Bedenken, wenn unter Verweis auf § 147 Abs. 6 Satz 2 AO alternativ die Möglichkeit eingeräumt wird, die benötigten Daten durch Überlassung eines entsprechenden mit den Daten ausgestatteten Datenträgers zuzuleiten.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1658 Nr. 21
ZAAAC-58182

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