Herausgabe von Unterlagen zur Umsatzsteuersonderprüfung bei Mandanten
Leitsatz
1. Das FA kann zur Durchführung einer Umsatzsteuersonderprüfung bei einem Einzelunternehmer von dessen ehemaligen steuerlichen
Berater, einem Rechtsanwalt, gem. § 97 i. V. m. § 104 Abs. 2 AO die Herausgabe der wegen offener Honorarforderungen zurückgehaltenen
Ausdrucke der Konten der Finanzbuchführung des Einzelunternehmens für den Prüfungszeitraum und der dazugehörigen Journale
oder Primanoten sowie der Summen- und Saldenlisten verlangen.
2. Gegen die Aufforderungen zur Herausgabe der Unterlagen bestehen keine Bedenken, wenn unter Verweis auf § 147 Abs. 6 Satz
2 AO alternativ die Möglichkeit eingeräumt wird, die benötigten Daten durch Überlassung eines entsprechenden mit den Daten
ausgestatteten Datenträgers zuzuleiten.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1658 Nr. 21 ZAAAC-58182
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