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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 1217/05 EFG 2008 S. 31 Nr. 1

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2

Prämie für sog. Betriebsunterbrechungsversicherung keine Betriebsausgabe

Leitsatz

1. Für die Abzugsfähigkeit von Versicherungsprämien als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob das versicherte Risiko aus der privaten oder der betrieblichen Sphäre stammt. Maßnahmen, die ihre Ursache in Krankheit oder Krankheitsrisiko haben, sind grundsätzlich –vorbehaltlich berufsspezifischer Risiken– privat veranlasst.

2. Aufwendungen eines selbstständigen Zahnarztes für eine sog. Betriebsunterbrechungsversicherung sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn das versicherte Risiko ein –nicht nur berufsbedingter– Personenschaden der versicherten Person ist, so dass es sich um eine Versicherung auf den Krankheitsfall handelt. Welche Leistungen der Versicherte aus der Versicherung bezieht, wie diese berechnet werden und wofür er sie einsetzen will und einsetzt, ist unerheblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 6/2008 S. 279
EFG 2008 S. 31 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3506
PAAAC-58181

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