Praktikerhandbuch Umsatzsteuer
1. Aufl. 2007
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H. Vorsteuer
Literatur: Klenk, UR 1998 S. 129; Reiß, UR 2001 S. 41; Forster, UStB 2003 S. 250; Witzani, UR 2003 S. 274; Möller, INF 2004 S. 557; Schuck/Frenzel, UR 2004 S. 180; Sikorski, NWB F. 7 S. 6525; Forster, UStB 2006 S. 12; Hahne/Hamacher, UR 2006 S. 129; Rondorf, NWB F. 7 S. 6593; Schmidt, NWB F. 7 S. 6559; Walkenhorst, UStB 2006 S. 82.
I. Vorsteuerabzug
1. Allgemeines
1581 § 15 UStG ist eine zentrale Vorschrift im UStG. Mit dem Vorsteuerabzug soll im Rahmen des auf allen Wirtschaftsstufen geltenden Allphasensystems eine wettbewerbsneutrale Umsatzbesteuerung gewährleistet werden. In der Unternehmerkette steht der USt die Vorsteuer gegenüber. Ein Unternehmer kann i. d. R. die ihm in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer abziehen. Die endgültige Belastung tritt beim Endverbraucher ein, der der wirtschaftliche Träger der USt ist.
1582 Abs. 1 bestimmt, welche Vorsteuerbeträge abgezogen werden können. Abs. 1a schließt bestimmte Aufwendungen und Kosten vom Vorsteuerabzug aus. Abs. 1b enthielt bis zum eine Vorsteuerbeschränkung für Fahrzeuge. Abs. 2 beinhaltet einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Lieferungen, sonstige Leistungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe, die der Unternehmer zur Ausführung bestimmter Umsätze verwendet. Abs. 3 macht den Ausschluss vom V...