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BBKM Nr. 9 vom Seite 226

Abschluss von Honorarvereinbarungen

Anforderungen an die Abrechnung eines Zeithonorars

von Ulrike Fuldner, Aschaffenburg

Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung – insbesondere die Abrechung nach festen Stundensätzen – ist für Steuerberater der Königsweg, weil sie ihm eine leistungsgerechte Honorierung seiner Tätigkeit ermöglicht. Auch lassen sich mit einer Honorarvereinbarung nach Zeit leidige Diskussionen mit dem Mandanten um Gebührenansätze nach Abschluss der Tätigkeiten vermeiden. Die Praxis zeigt aber, dass diese Ziele oft verfehlt werden, weil der Steuerberater die gesetzlichen Anforderungen nicht beachtet.

Honorarvereinbarungen sind an strenge formale Voraussetzungen gebunden (§ 4 StBGebV). Ein (I-24 U 196/04) zeigt Steuerberatern und Rechtsanwälten exemplarisch die Grenzen bei der Abrechnung nach Zeitabschnitten auf.

I. Ein Fall aus der Praxis

Im entschiedenen Fall erhielt der klagende Rechtsanwalt statt des verlangten Honorars von 38.595,95 € lediglich noch 6.862,40 € von seinem ehemaligen Mandanten, denn seine Honorarabrechnung war nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend präzisiert.

Unstreitig hatten der Anwalt und sein Mandant im Juni 2001 einen Mandatsvertrag geschlossen, aufgrund dessen der Anwalt diverse Tätigkeiten entfaltete, um die vermögen...